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E-Rechnung

Was sollten Vereine wissen?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland verpflichtend. Musikvereine, die Rechnungen ausstellen oder empfangen, müssen die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Aber Achtung: Es gelten für die meisten Vereine großzügige Fristen!

 

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung unterscheidet sich von herkömmlichen Papierrechnungen oder PDFs, da sie in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XML-Format oder ZUGFeRD) vorliegt. Dieses Format ermöglicht eine automatisierte und elektronische Weiterverarbeitung.

Was ist aktuell zu beachten?

Derzeit müssen Vereine nur E-Rechnungen empfangen können. Dazu wird ein Email-Postfach benötigt sowie ein Programm, das eine E-Rechnung lesen kann, z.B.

  • WISO MeinBüro
  • PDF24
  • viele Onlinebanking-Programme
  • Lexware faktura+auftrag plus
     

Wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?

Die Pflicht greift in folgenden Fällen:

  • Leistung an umsatzsteuerliche Unternehmen bzw. Unternehmer oder juristische Personen (z. B. Verbände, Vereine),
  • wenn sowohl der Rechnungssteller als auch der Empfänger in Deutschland ansässig sind.
     

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Folgende Fälle sind von der Pflicht ausgenommen:

  • Umsatzsteuerfreie Umsätze gemäß §4 Nr. 8–29 UStG, wie z. B. Gebühren für kulturelle Veranstaltungen, Jugendarbeit oder Kursgebühren.
  • Rechnungen über Kleinbeträge bis 250 Euro.
  • Wenn der Rechnungsempfänger im Ausland ansässig ist.
     

Aufbewahrung von E-Rechnungen

Die Aufbewahrungspflichten entsprechen denen bisheriger digitaler Rechnungen. E-Rechnungen müssen im übermittelten Format archiviert werden, festgeschrieben und Änderungen nachvollziehbar dokumentiert sein. Hierzu ist es empfehlenswert, eine entsprechende Software zu installieren.
 

Übergangsregelungen

Für den Empfang von E-Rechnungen gibt es keine Übergangsregelungen – ab dem 1. Januar 2025 ist dieser verpflichtend.

Vereine mit einem Jahresumsatz von unter 800.000 Euro können bis Ende 2027 weiterhin Rechnungen in Papierform ausstellen, wenn der Empfänger keine E-Rechnung verlangt.
 

Wie sollte der Verein jetzt vorgehen?

  1. Kann meine bisherige Rechnungssoftware E-Rechnungen ab 2025 verarbeiten? Falls nein: Welche Software eignet sich?
  2. Habe ich ein digitales Archivierungssystem, um E-Rechnungen 10 Jahre lang zu speichern?
  3. Eventuell: Abstimmung mit dem Steuerberater zur Digitalisierung des Rechnungswesens
  4. Empfang der E-Rechnungen vorbereiten: 
    Gibt es eine zentrale E-Mail-Adresse für Rechnungen? Eventuell lohnt es sich bei hohem Aufkommen an eingehenden Rechnungen eine eigene Adresse wie rechnung@beispiel.de einzurichten.
  5. Achtung vor Viren: Überprüft eine Schadenssoftware die eingehenden E-Mails?
     

Welche Vorteile bietet die E-Rechnung?

Die E-Rechnung bedeutet für Musikverbände einen Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz.

  • Sie können E-Rechnungen auch als PDF ausdrucken und ablegen.
  • Schnellere Abwicklung: Rechnungen können sofort digital versendet werden, was den Zahlungsprozess beschleunigt.
  • Umweltschonend: Der Verzicht auf Papier spart Ressourcen und reduziert Ihren ökologischen Fußabdruck.
  • Übersichtlichkeit: Alle Rechnungen werden zentral und digital verwaltet, was die Nachverfolgung und Archivierung erheblich erleichtert.
  • Rechtskonformität: Unsere Lösung entspricht den gesetzlichen Anforderungen für digitale Rechnungen und bietet Ihnen somit rechtliche Sicherheit.