GEMA

Informationen zu GEMA-Rahmenvertrag und GEMA-Portal


 

Was ist die GEMA?

Die GEMA stellt sich in einem kurzen Video selbst vor:

Die GEMA in 2 Minuten


Der GEMA-Rahmenvertrag

Der Bayerische Blasmusikverband ermöglicht seinen Mitgliedsverbänden und deren Mitgliedsvereinen, dass über einen Rahmenvertrag die eigenen Veranstaltungen größtenteils pauschal abgegolten sind.

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Zentrale Inhalte dieses Rahmenvertrags sind:

  • Abgegolten sind Veranstaltungen und Konzerte, bei denen ein BBMV-Mitgliedsverein alleiniger Veranstalter ist und die Musik live gespielt wird. Ausnahmen bzw. Einschränkungen gelten für gesellige bzw. wirtschaftliche Veranstaltungen.
  • Über den Rahmenvertrag sind bis zu drei gesellige / wirtschaftliche Veranstaltungstage mit Musik / Tanz abgegolten (Vereinsfest, Sommerfest, Tanzveranstaltung usw.). Hier ist ein Veranstaltungstag ohne Quadratmeterbegrenzung, bei den verbleibenden zwei Veranstaltungstagen gelten maximale Raumgrößen von 666 m² (incl. Toiletten / Verpflegung / Kaffeebar). Festzüge und Sternmärsche sind während der Veranstaltungstage ebenfalls pauschal abgegolten.
  • Für die vom Verband genehmigten Bezirks-, Kreis- oder Bundesbezirksmusikfeste sind bis zu vier Veranstaltungstage abgegolten.

Grundsätzlich gilt: Pauschal abgegolten sind nur Veranstaltungen bis 750 Euro GEMA-Kosten. Die darüber hinausgehenden Kosten werden dem Verein in Rechnung gestellt. 


Das GEMA-Portal

Ab dem 1. Januar 2021 werden Musikfolge-Listen grundsätzlich nur noch über das Onlineportal entgegengenommen. Deshalb empfiehlt sich auch, die GEMA-Meldung auch direkt über das Onlineportal vorzunehmen. 

Wie funktioniert das Portal?

➔ Das GEMA-Onlineportal für Veranstalter und Musiknutzer (Youtube)