Fördermöglichkeiten
für den Bau von Probenheimen, Konzertreisen ins Ausland und musikalisch begabte Jugendliche
In verschiedensten Bereichen musikalischer Aktivität können Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung genutzt werden. Folgend sind einige dieser Möglichkeiten, die für unsere Mitglieder relevant sein könnten, aufgelistet.
Probenheime
Neben regionalen Förderungen (z.B. über die jeweilige Kommune) besteht nur die Möglichkeit der Förderung über den Kulturfonds Bayern (Kunst). Je nach Baukosten und Unterstützung durch die Kommune sind hier bis zu 50.000 Euro Förderung möglich.
Anträge sind vom Projektträger bzw. Veranstalter bis spätestens 1. Oktober für das Folgejahr in 2-facher Ausfertigung bei der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen.
Dort kann der zuständige Mitarbeiter auch Fragen beantworten und Tipps für die Antragstellung geben.
Weitere Informationen: Kulturfonds Bayern
Internationale Jugendbegegnung
Vereine, die eine internationale Jugendbegegnung (IJB) durchführen wollen, können dafür Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erhalten. Eine IJB kann in Deutschland oder im Land der Partnergruppe stattfinden. Hierfür kann eine Förderung bei der Deutschen Bläserjugend beantragen. Der Antrag muss rechtzeitig im Vorjahr gestellt werden. Wie viel Geld ein Verein für eine IJB bekommt und wofür es ausgegeben werden darf, kommt auf das Partnerland an.
Hier gibt es Informationen über die Fördermöglichkeiten einer IJB mit einer Partnergruppe aus:
Konzertreisen
Der Bereich Förderung internationaler musikalischer Begegnung ist ein Programm des Bayerischen Musikrates. Ziel ist es, die musikkulturelle Repräsentation Bayerns im Ausland im Interesse der Völkerverständigung zu fördern und zu pflegen. Besonders Ziele in Osteuropa und in westliche Länder, mit denen noch kein hinreichender musikkultureller Austausch besteht, werden unterstützt.
Um den Kontakt in den Osten noch weiter zu intensivieren, können auch Aufwendungen gastgebender bayerischer Veranstalter für die Betreuung von Gastensembles aus osteuropäischen Ländern geltend gemacht werden, dazu können zählen: Konzerte, die Teilnahme an Wettbewerben in Bayern, usw.
Mehr Informationen: Förderung internationaler musikalischer Begegnung
Begabtenförderung
Die musikalische Ausbildung der Kinder kostet Geld. Stellt sich dann noch heraus, dass das Kind hochbegabt ist und nichts lieber tut als zu musizieren, wird es für viele Familien schwierig eine gute Ausbildung zu finanzieren.
Deshalb wurden im Rahmen des Bayerischen Musikplans Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt. Jedes Jahr entscheidet ein Ausschuss über eine Vielzahl an Anträgen.
Bezuschusst werden Unterrichtsstunden, Fahrtkosten, Kursgebühren und Instrumente. Antragsfrist ist üblicherweise der 01. Mai.
Mehr Informationen: Begabtenförderung des Bayerischen Musikrats
Förderung von Musikerheimen im Verbandsgebiet des ASM
Über die Regierung von Schwaben können vom "Kulturfonds Bayern" Fördermittel für den Bau von Musikerheimen beantragt werden.
Die Antragsfrist ist der 1.Oktober für Maßnahmen im darauffolgenden Jahr.
Bei Antragstellung empfiehlt es sich, vorab Kontakt aufzunehmen:
Regierung von Schwaben
Frau Michaela Schmidt
Fronhof 10
86145 Augsburg
Tel.:0821/327-2425
E-mail: michaela.schmidt@reg-schw.bayern.de
Mehr Informationen zum "Kulturfonds Bayern" finden Sie: hier
Förderung von Trachten im Verbandsgebiet des ASM
Seit Anfang 2015 wird über den Bezirk Schwaben wieder die Beschaffung von Trachten beziehungsweise Trachtenteilen gefördert.
Gemäß den „Richtlinien zur Förderung des Trachtenwesens“ können Anträge von eingetragenen Vereinen gestellt werden, es müssen mindestens sieben Personen (Jugendliche als auch Erwachsene) eingekleidet werden. Förderfähig sind alle Trachtenteile mit Ausnahme der Unterkleidung, Schmuck und Schuhe.
Wichtig:
Unerlässliche Fördervoraussetzung ist eine Beratung durch die Trachtenkulturberatung. Diese muss so frühzeitig erfolgen, dass ggf. noch Einfluss auf die Gestaltung der zu beschaffenden Trachten beziehungsweise -teile genommen werden kann. Außerdem muss die Gemeinde oder der Landkreis die Trachtenbeschaffung ebenfalls mit mindestens 5% der Gesamtkosten bezuschussen. Auch hier empfehlen wir, rechtzeitig eine Förderung zu beantragen.
Die geltenden Richtlinien finden Sie auf www.Bezirk-Schwaben.de/Kultur - bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
Für weitere Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Frau Elisabeth Stempfle, Tel.: 0821/3101-438, E-Mail: kulturfoerderung@bezirk-schwaben.de, gerne zur Verfügung.
Falls Sie auch in Zukunft von der Trachtenkulturberatung per E-Mail oder Post Informationen erhalten wollen, genügt eine kurze Nachricht an trachtenkulturberatung@bezirk-schwaben.de
Nachstehend finden Sie die Richtlinien zur Trachtenförderung: