Tagungen & Versammlungen
DELEGIERTENVERSAMMLUNG UND TAGUNGEN DER BEZIRKSVORSITZENDEN
Delegiertenversammlung
Die ordentliche Delegiertenversammlung 2025 ist geplant für Sonntag, 23. Marz 2025 in der Stadthalle Memmingen.
Die Delegiertenversammlung findet einmal jährlich, in der Regel im ersten Halbjahr statt. Sie ist vom Präsidium mindestens drei Wochen vorher durch Bekanntmachung im offiziellen Mitteilungsblatt des ASM ("Blasmusik in Bayern) oder durch schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Anträge an die Delegiertenversammlung sind spätestens zwei Wochen vorher an die ASM-Geschäftsstelle zu richten. Das Präsidium kann bei dringendem Bedarf außerordentliche Delegiertenversammlungen einberufen. Es muss dies tun, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe der Gründe fordert. Die ordnungsgemäß einberufene Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
Zuständigkeiten
Die Delegiertenversammlung ist zuständig für
- die Entgegennahme der Berichte des Präsidenten, des Bundesdirigenten und des Bundesjugendleiters
- die Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte
- die Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
- die Entlastung des Präsidiums
- die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
- die Wahl des Präsidiums und der zwei Kassenprüfer
- die Änderung der Satzung
- die Entscheidung über wichtige Angelegenheiten, die das Präsidium an die Delegiertenversammlung verwiesen hat
- die Auflösung des Vereins
Zusammensetzung
- Maßgebend für die Zahl der Delegierten pro Musikbezirk ist die Zahl der gemeldeten aktiven Mitglieder zum 31.12. des der Wahl vorangehenden Kalenderjahres.
- Aktive Mitglieder sind sämtliche Mitglieder, die dem ASM gemeldet sind und für die auch Gema-Beiträge bezahlt werden. Diese können auch z. B. Schriftführer, Schatzmeister usw. sein, die kein Instrument spielen.
- Die Delegierten werden von den Bezirken jeweils für eine Wahlperiode des Präsidiums im Voraus bestimmt.
Tagungen der Bezirksvorsitzenden
Die Tagungen der Bezirksvorsitzenden finden zweimal jährlich statt, in der Regel im Februar/März und im Oktober/November. Im ersten Teil der Tagung nehmen neben dem Präsidium und den Bezirksvorsitzenden auch die Bezirksdirigenten und Bezirksjugendleiter teil. Im zweiten Teil tagen Präsidium mit den Bezirksvorsitzenden, Bundesjugendleiter mit den Bezirksjugendleitern und Bundesdirigent mit den Bezirksdirigenten in separaten Runden. Neben operativen Themen aus dem Jahresverlauf und der Verbandsarbeit sind die Berichte und Anträge aus den Bezirken wesentliche Bestandteile der Tagungen.