Künstlersozialkasse (KSK)

Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Unter gewissen Umständen sind auch Musikvereine zur Abgabe einer Jahresmeldung und in der Folge zur Zahlung der KSK-Abgabe verpflichtet. 


 

Leider sind immer mehr unserer Musikvereine mit Schreiben der Künstlersozialkasse (KSK) konfrontiert. Die zugesandten Fragebögen sind leider auch nicht in allen Teilen selbsterklärend und nicht verständlich. Aus diesem Grund bietet der BBMV den bayerischen Mitgliedsvereinen nachfolgende Ausfüllanleitungen an:

Ausfüllanleitung KSK-Vordruck "Erstmalige Anmeldung"

Ausfüllanleitung KSK-Vordruck "Prüfung der Abgabepflicht nach KSVG

Zudem verweisen wir auf den Bericht zur KSK-Thematik in der November-Ausgabe der "Blasmusik in Bayern (Seite 18 ff), den sie hier auch digital nachschlagen können. 

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstellen, die Ihnen gerne noch weiterhelfen. 

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Mehr Informationen unter www.kuenstlersozialkasse.de