Künstlersozialkasse (KSK)

 

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Unter gewissen Umständen sind auch Musikvereine zur Abgabe einer Jahresmeldung und in der Folge zur Zahlung der KSK-Abgabe verpflichtet.
 

 

Die Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse KSK. Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine.

Die Ausgleichsvereinbarung, die bisher die Mitgliedsvereine in den BBMV-Verbänden geschützt hat, wurde zum 31.12.2020 gekündigt. Deshalb rufen die Präsidenten der BBMV-Mitgliedsverbände ihre Mitgliedsvereine auf, durch einen Selbstcheck genau zu prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht. Im Fall einer Vermutung einer Abgabepflicht muss bis 31. März des Folgejahres eine Meldung an die KSK erfolgen. Sollte das Ergebnis nicht klar sein, kann durch ein Statusfeststellungsverfahren eine Klärung herbeigeführt werden. Dies funktioniert mit der Einreichung des Anmelde- und Erhebungsbogens unter www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/. Sollten hierzu seitens der Vereine Rückfragen bestehen, können diese gern Kontakt mit der KSK aufnehmen: www.kuenstlersozialkasse.de/service/kontakt.html.



Fristverlängerung zur Abgabe der Anhörungsbögen auf sechs Wochen (ab November 2025)

Die Rückgabefrist für die Anhörungsbögen wurde auf sechs Wochen verlängert. Die Anpassung gilt für alle neu versandten Anschreiben. Für diejenigen Vereine, die bereits angeschrieben wurden, besteht jedoch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Der schnellste Weg hierfür sind die Online-Formulare (Bundesportal | Informationen zur Künstlersozialabgabe anfordern oder erteilen). Wer nicht die Möglichkeit hat, diese zu nutzen, kann dies auch schriftlich tun.
 


 

Ausfüllanleitung

Leider sind immer mehr unserer Musikvereine mit Schreiben der Künstlersozialkasse (KSK) konfrontiert. Die zugesandten Fragebögen sind leider nicht in allen Teilen selbsterklärend und nicht verständlich. Aus diesem Grund bietet der BBMV den bayerischen Mitgliedsvereinen nachfolgende Ausfüllanleitungen an:

Zudem verweisen wir auf den Bericht zur KSK-Thematik in der November-Ausgabe der "Blasmusik in Bayern (Seite 18 ff), den sie hier auch digital nachschlagen können. 

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstellen, die Ihnen gerne weiterhelfen. 

Weitere Informationen unter www.kuenstlersozialkasse.de