FAQFragen und Antworten rund um den ASM
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Corona - FAQ's
Harter Lockdown bis mindestens 31. Januar 2021
Die Infektionslage in Bayern aufgrund der Coronapandemie ist weiter ernst und hat sich nicht wesentlich verbessert. Der Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung am 6. Januar 2021 beschlossen:
Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert.
Wesentliche Veränderungen:
• Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
• In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.
Darüber hinaus gelten weiterhin nachfolgende bereits bekannte Einschränkungen:
• Es gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr früh.
• Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen.
• Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt.
• In der Gastronomie sind weiterhin nur die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke zulässig.
• Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt untersagt.
• Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können, besteht zusätzlich eine Anmeldungspflicht. Weiterhin gelten die bisherigen Maßnahmen wie die Maskenpflicht auch am Platz, das Gesangsverbot (Beschränkung auf liturgischen Gesang) und der Mindestabstand.
• Die bayerischen Schulen bleiben geschlossen. Es findet Distanzunterricht statt.
• Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen.
• Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur online unterrichten. Gleiches gilt für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Wissenschaftliche Präsenzbibliotheken werden geschlossen.
(Quelle: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-6-januar-2021/)
Für den Vereins- und Probebetrieb unserer Bezirke und Musikvereine bedeutet dies weiterhin:
• Der Probebetrieb (unabhängig von der Anzahl der Musiker) ist weiterhin NICHT erlaubt!
• Sämtliche Präsenz-Versammlungen und -Sitzungen können derzeit nicht stattfinden.
• Die Durchführung von Konzerten und sonstigen Veranstaltungen ist derzeit nicht möglich.
• Fortbildungsmaßnahmen in der Präsenz-Durchführung (auch zur Vorbereitung auf D-Prüfungen) sind nicht erlaubt!
• Von der Durchführung von D1- und D2-Lehrgängen und -Prüfungen in Präsenz-Form ist abzusehen!
• Instrumentalunterricht als Präsenz-Unterricht in Musikschulen und auch außerhalb (somit auch auf Vereinsebene) darf nicht mehr stattfinden darf. Ein Online-Unterricht ist natürlich weiterhin möglich!
***Update 15.01.2021*** Musikalische Begleitung von Gottesdiensten;
Die aktuellen Regelungen des Bistums Augsburg zur Kirchenmusik finden Sie hier:
https://bistum-augsburg.de/Media/Files/2021_01_14_Gottesdienstinfektionsschutzkonzept
***Update 15.01.2021*** Der evangelische Kirchenkreis Augsburg und Schwaben hat folgende Regelungen veröffentlicht:
https://www.schwaben-evangelisch.de/kirchliches-leben-waehrend-der-coronavirus-pandemie-update-vom-1312021
Eventuelle musikalische Einsätze zu Gottesdiensten oder Beerdigungen sind in jedem Fall mit den Verantwortlichen der jeweiligen Pfarrei im Voraus zu besprechen!
***
Zur Elften Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig ab 16. Dezember 2020:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-737/
Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-5/
Druck-PDF:
Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht wurden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung trat am 25.5.2018 in Kraft.
Im Grunde sind alle Vereine betroffen, denn jeder Verein "verarbeitet" in irgendeiner Form Daten.
Der Datenschutz im Verein ist Chefsache! Der Vorsitzende kann sich zwar helfen lassen, aber er bleibt verantwortlich dafür, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt wird.
Zuerst sollte man die Themen angehen, die "augenfällig" sind, also Impressum und Datenschutzerklärung auf der Homepage und auch Impressum auf der Facebook-Seite.
Hilfreich bei der Erstellung dieser beiden Erklärungen sind sog. "Generatoren", die es im Internet zu finden gibt. Unser beratender Anwalt empfiehlt aktuell den Generator der Seite www.ratgeberrecht.eu.
Als nächsten Schritt sollte man eine Bestandsaufnahme machen,
- wer im Verein alle Zugriff auf personenbezogene Daten hat
- welche Daten im Verein gespeichert werden
- an wen diese Daten weitergegeben werden.
Diese Informationen sind dann in eine Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzordnung zu formulieren. Muster dafür gibt es auf der BBMV-Website.
Der nächste Schritt ist dann die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses. Auch hierfür gibt es Muster auf dieser Website.
Darüber hinaus sind noch organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zu überlegen!
Literatur ausschließlich für Vereine ist selten. Aber einen ersten guten Überblick gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Dort gibt es kurz und knapp Informationen speziell für Vereine.
Für die aktuellen Mitglieder müssen keine Datenschutzerklärungen nachgefordert werden. Hier reicht die bisherige Information aus.
Für neue Mitglieder ist eine Information über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verwendung und Weitergabe notwendig. Hier empfiehlt es sich auf der Rückseite des Mitgliedsantrags einen Datenschutzhinweis aufzunehmen und sich diesen unterschreiben zu lassen.
Darüber hinaus sollte jeder Verein eine Datenschutzordnung/-richtlinie oder Ähnliches erlassen. Am sinnvollsten als Ordnung (= Anhang der Satzung).
Allgemein empfiehlt es sich, die Umsetzung der DSGVO den Mitgliedern bekannt zu machen, beispielsweise im Rahmen einer Mitgliederversammlung oder in der Vereinszeitschrift.
Ehrenamtsnachweis Bayern
Der Ehrenamtsnachweis Bayern ist mehr als eine Urkunde. Zusätzlich zu den Ehrungen, die jeder Verein und Verband in seiner Ehrungsordnung verankert hat, ist der Ehrenamtsnachweis ein Schriftstück mit der Unterschrift der Staatsministerin für Arbeit und Soziales, das die im Ehrenamt erworbenen Fähigkeiten dokumentiert.
Mit dem Ehrenamtsnachweis kann ein ganz konkreter Nutzen verbunden werden: Mit ihm können die sogenannten »Soft Skills« nachgewiesen werden, die heute so wichtig sind. Schließlich beweist jeder Ehrenamtliche in seiner täglichen Arbeit Teamfähigkeit, soziale Kompetenz und dergleichen mehr – was eben Arbeitgeber heute so wissen wollen.
Dieser Nachweis kann beispielsweise in Bewerbungsmappen eingelegt werden, damit der potenzielle Arbeitgeber gleich sieht, dass er einen engagierten und kompetenten Menschen vor sich hat. Übrigens: nicht nur Jugendliche profitieren an dieser Stelle vom Ehrenamtsnachweis, sondern auch gestandene Arbeitnehmer, die sich beruflich umorientieren wollen.
Auch der Arbeitgeber freut sich, wenn er nicht erst umständlich erfragen muss, was der Bewerber für Qualitäten hat, die nicht aus seinen beruflichen oder Schulzeugnissen hervorgehen. Und für den Verein, der ein Mitglied mit dem Ehrenamtsnachweis auszeichnet, bedeutet dieser eine gute und praktische Erweiterung der eigenen Ehrungsmöglichkeiten.
Für alle, die in einem bayerischen Chor, Orchester oder Musikverein tätig sind, ist für die Erteilung des Ehrenamtsnachweises der Bayerischen Musikrats e.V. (BMR) zuständig.
Gehen Sie bei der Beantragung wie folgt vor:
- Laden Sie das Antragsformular von der Website des BMR herunter..
- Füllen Sie das Antrangsformular aus und senden Sie es an die BMR-Geschäftsstelle:
Bayerischer Musikrat e.V.
Sandstraße 31
80335 München
Gerne können Sie Sie sich bei Fragen auch an Max Kriesmair wenden:
Email: max.kriesmair@musikinbayern.de
Tel.: 089 / 520464-14
GEMA
Der GEMA-Rahmenvertrag und seine Inhalte werden auf unserer Website unter dem Menüpunkt GEMA vorgestellt.
Auch für pauschal abgegoltene Veranstaltungen müssen die Musikfolgen abgegeben werden. Nur so bekommen unsere Blasmusik-Komponisten auch ihre Tantiemen von der GEMA.
Zudem ist die GEMA laut Rahmenvertrag berechtigt, für nicht-abgegebene Musikfolgen eine "Straf"gebühr zu berechnen ... und sie tut dies auch!
Ständchen müssen gemeldet werden, sofern
a) der Musikverein Veranstalter des Ständchens lt. Rahmenvertrag ist
b) das Ständchen öffentlich ist
Nur öffentliche Musikaufführungen müssen bei der GEMA gemeldet werden.
Was bedeutet aber nun öffentlich im Sinne der GEMA?
Der FAQ-Bereich der GEMA gibt hier Hinweise: Auf die Frage, wann die Nutzung eines Musikwerks öffentlich und damit lizenzpflichtig sei, gibt es zwar keine eindeutige Antwort. Persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander (wie zum Beispiel bei einem Ständchen für ein Ehrenmitglied im Rahmen einer privaten Feier oder nur mit der Blaskapelle) spricht dafür, dass die Veranstaltung nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig ist. Je größer aber die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Veranstaltung öffentlich ist, weil die Personen nicht persönlich miteinander verbunden sein können.
Juniorprüfung
Anforderung Querflöte
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Klarinette
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden.Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Saxofon
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden.Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Oboe
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Fagott
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Bassschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Trompete und Flügelhorn
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Waldhorn
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Tenorhorn
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Bariton
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Bassschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Posaune
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Bassschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderungen Tuba
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Bassschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Schlagzeug
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violin- oder Bassschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Spielmannsflöte
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Spielmannstrommel
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Lyra
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Anforderung Fanfare
An der Prüfung nehmen in der Regel Kinder teil, die eine zweijährige Instrumentalausbildung abgeschlossen oder in einer Bläserklasse zwei Jahre musiziert haben. Sinnvollerweise sollte die Prüfung als Abschluss dieser Ausbildung zum Ende eines Schuljahres durchgeführt werden. Für die theoretische Prüfungsvorbereitung steht ein Test-Prüfungsbogen in "Unterrichtsmaterial" bereit.
Theoretischer Teil (schriftlich)
- die Noten im Violinschlüssel
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Achtelnote und die entsprechenden Pausen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4
- die im Ausbildungszeitraum gebräuchlichen Tonleitern in Dur
- Wiederholungsanweisungen
- dynamische Bezeichnungen
- legato und staccato
- Gehörbildung: einfache Rhythmen- und Tonhöhenbestimmungen
Praktischer Teil
Vortrag von mindestens einer Dur-Tonleiter und mindestens zwei frei gewählten Stücken unterschiedlichen Charakters. Eines der Stücke kann im Duo oder Trio vorgetragen werden.
Die Prüfung
Die Prüfung zum Juniorabzeichen wird in schriftlicher und praktischer Form durchgeführt. Beide Prüfungsteile werden mit Noten von 1 bis 4 bewertet, ein Nichtbestehen der Prüfung ist nicht vorgesehen. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses und Prädikats zählt die schriftliche Note einfach und die praktische dreifach.
Folgende Prädikate werden vergeben:
mit sehr gutem Erfolg bestanden - 1,00 - 1, 50
mit gutem Erfolg bestanden - 1,51 - 2, 50
mit Erfolg bestanden - 2,51 - 3, 50
teilgenommen - 3,51 - 4, 00
Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse (KSK) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer zahlen sie nur etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse (KSK). Der Anteil der KSK refinanziert sich zum Teil durch Pflichtabgaben von „Unternehmen“, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten (Verwerter). Dazu zählen auch gemeinnützige Vereine.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Geschäftsstelle Ihres Verbandes.
Wertungsspiele
Teilnehmen können alle Musizierformen der Blasmusik. Vom "Spiel in kleinen Gruppen" (Ensembles) über Spielleute und Trommlerzügen, bis hin zum großen sinfonischen Blasorchester.
Musikalisch ist ein Wertungsspiel mit konzertanter Blasmusik oder auch traditioneller Blasmusik möglich.
Die Teilnahme ist innerhalb einer Leistungsstufe (Bsp. Mittelstufe) möglich. Es gibt aber auch die Möglichkeit außerhalb von Leistungsstufen im sogenannten "Kritikspiel" anzutreten.
Nicht zu vergessen auch die Marschmusik-Wertung, die einen weiteren Bereich darstellt.
Ausrichter eines Wertungsspiels sind in der Regel die Bezirke des Blasmusikverbände. Der Bezirk führt das Wertungsspiel in Kooperation mit Vereinen, oft im Zusammenhang mit einem Bezirksmusikfest durch. Etwa ein halbes Jahr vor dem Wertungsspiel erfolgt eine Abfrage der Teilnahme an die Bezirkskapellen. Externe Kapellen können sich direkt beim Veranstalter melden. Ansprechpartner im Bezirk ist hier in der Regel der Bezirksdirigent.
In der "Konzertwertung" sind zwei Stücke zu spielen:
- In der Grund- und Unterstufe sind das zwei Selbstwahlstücke.
- Von der Mittelstufe bis zur Extraklasse ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück.
Dazu gibt es eine Pflichtwahlliste des BDMV, aus der ab der Mittelstufe mindestens ein Stück gewählt werden muss. Steht das Selbstwahlstück nicht in dieser Liste, muss es vom Verbandsdirigenten eingestuft werden. Die Verlagseinstufung ist hier nicht relevant.
In der "Traditionellen Wertung" müssen drei Stücke, ein Marsch, eine Polka und ein Walzer gespielt werden. Hier gibt es ebenfalls eine Pflichtwahlliste.
Selbstwahlstücke außerhalb dieser Liste können nicht gespielt werden.
Dafür gibt es einen umfangreichen Kriterienkatalog. Die wichtigsten Komponenten für die Einstufung sind:
- Werklänge
- formale Struktur
- rhythmische Gliederung
- tonaler Aufbau
- Tonumfänge in den Instrumenten
- technische Anforderungen
- rhythmische Anforderungen
- notwendige Besetzung.
Ja, es können Zuschüsse für Wertungsspiele beantragt werden:
- bei Konzertwertung, traditioneller Blasmusikwertung und Kritikspiel für Orchester 200,-€ und für Ensembles 60,-€
- bei Teilnahme an der Marschmusik 60,-€
Ziel jedes Orchesters sollte es sein, das Klangbild der Komposition so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Das ist nicht immer möglich. Solistische Stellen können auch von einem anderen Instrument wiedergegeben werden, dabei ist darauf zu achten, dass das Ersatzinstrument lagengetreu und weitestgehend klangähnlich eingesetzt wird.
Problematisch sind Klanglöcher im Orchesterklang, wenn z.B. der Alt-Bereich aufgrund fehlender Waldhörner und Saxophone nur durch die 3. Klarinetten abgebildet wird. Oder Akkordfragmente, aufgrund fehlender Instrumente. Bei solchen Problemen sollten Sie lieber ein passenderes, auf das Orchester besser zugeschnittenes Stück wählen.
Das Wertungsgespräch ist die wichtigste Komponente eines Wertungsspiels. In einem Gespräch teilt der Juror dem Dirigenten seine Einschätzung des Vortrags und des Orchesters mit. Stärken und Schwächen werden angesprochen, Handlungsansätze für das Orchester gemeinsam überlegt und Hinweise für die Weiterentwicklung des Orchesters gegeben. Zum Gespräch können auch weitere Musiker, der 2. Dirigent, Vorstand oder Registerführer mitkommen.
In die Besetzungsliste, die das Orchester vor der Wertung auszufüllen hat, wir die tatsächliche Musikeranzahl und die Verteilung auf die unterschiedlichen Instrumente eingetragen. Diese ist eine Grundlage für die Bewertung der Juroren.
Der Vortrag soll den tatsächlichen Leistungsstand eines Musikvereins ohne Aushilfen widerspiegeln. In besonderen Fällen (z.B. Krankheit) können Aushilfen hinzugezogen werden. Der BBMV geht aber davon aus, dass jeder Verein ausschließlich mit den Musikern antritt, die dem Verband auch als Musiker des Vereins gemeldet sind.
Der Feldschritt für das Jahr 2021 ist die Nummer 1.
Prüfungsinhalte D1
Prüfungsinhalte
Theoretischer Teil:
- die Noten im Schlüssel des eigenen Instruments
- Vorzeichen, Versetzungszeichen, Auflösungszeichen
- enharmonische Verwechslung
- die Notenwerte von der Ganzen bis zur Sechzehntelnote und die entsprechenden Pausen, Achteltriolen und Vierteltriolen
- Verlängerung der Notenwerte durch einfache Haltebögen und Punktierungen
- einfache Taktarten: 2/4, 3/4, 4/4, 6/8, Alla-breve-Takt
- Feinbestimmung der Intervalle: groß, klein und rein
- Tonleitern in Dur bis 3 Vorzeichen (b und #) und die entsprechenden Tonikadreiklänge
- der Aufbau des Durdreiklangs
- die gebräuchlichsten Tempo-, Vortrags- und Dynamikbezeichnungen
- die Artikulationsarten und Akzentzeichen
- Musikgeschichte: Die Epochen im Überblick
Gehörbildung:
a) Rhythmus: zweitaktige Rhythmusdiktate mit Halben-, Viertel- und Achtelnoten, punktierte Viertelnoten im 2/4-, 3/4-und 4/4-Takt (keine Achtelsynkopen und keine Triolen)
b) Intervallhören nacheinander: große, kleine und reine Intervalle bis zur Quinte; Ausführung innerhalb eines musikalischen Lückentextes.
HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung findet man auf den Lösungsbögen für D1 (in "Downloads").
Praktischer Teil:
Die praktische Prüfung muss solistisch vorgetragen werden (keine Klavier- oder CD-Begleitung, kein Duett-Partner etc.).
Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichen Instrumentallehrgang (siehe Prüfungsordnung Punkt 10 Pflichtliteratur).
Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D 1 sind vollständig vorzubereiten.
Die Prüfung hat folgenden Umfang:
Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D1 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation und Dynamik frei wählbar.
ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken der Stufe D1
ein vom Prüfling selbstgewähltes Stück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Als Hilfe zur Auswahl des Selbstwahlstückes kann die Empfehlungsliste für Selbstwahlstücke des jeweiligen Instruments verwendet werden.
Prüfungsinhalte D2
Prüfungsinhalte
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D1.
Theoretischer Teil:
- die Noten im Violin- und Bassschlüssel
- alle Durtonleitern
- der Quintenzirkel
- die Moll-Tonleitern bis 3 Vorzeichen (b und #) harmonisch und melodisch
- Feinbestimmung der Intervalle bis zur Oktave
- Dreiklänge in Dur, Moll, vermindert und übermäßig, notieren und bestimmen
- Triolen, Synkopen, Überbindungen und Punktierungen
- Erweiterungen der Taktarten: 6/8, 3/2, 4/2, 3/8, 4/8, 9/8 und 12/8
- die gebräuchlichen Tempo-, Dynamik- und Vortragsbezeichnungen
- Musikgeschichte: Die Epochen und ihre Komponisten
Gehörbildung:
a) viertaktige Rhythmusdiktate im 2/4-, 3/4-, 4/4- und 6/8-Takt
b) Intervalle zusammen und nacheinander hören: klein, groß und rein bis zur Oktave auf- und abwärts.
c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes
HINWEIS: Die Vorspielanweisung für Gehörbildung D2 finden Sie hier
Praktischer Teil:
Die praktische Prüfung muss solistisch vorgetragen werden (keine Klavier- oder CD-Begleitung, kein Duettpartner etc.).
Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur und harmonisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang (siehe 10. Pflichtliteratur).
Die Tonleitern und Pflichtstücke für die Stufe D2 sind vollständig vorzubereiten.
Die Prüfung hat folgenden Umfang:
Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D2 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig, Artikulation non legato und legato, Dynamik frei wählbar
eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmte Etüde (Schlagzeug = Pflichtstück) aus den Pflichtstücken der Stufe D2
ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück aus den Pflichtstücken der Stufe D2 (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2)
ein vom Prüfling selbstgewähltes Stück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Als Hilfe zur Auswahl des Selbstwahlstückes kann die Empfehlungsliste Verwendung finden.
vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf der kleinen Trommel)
Prüfungsinhalte D3
Prüfungsinhalte
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die bestandene Prüfung D2.
Theoretischer Teil:
- unregelmäßige Unterteilung der Notenwerte (Duole, Quartole, etc.)
- Taktwechsel, asymmetrische Taktarten
- alle Dur- und Molltonleitern harmonisch und melodisch
- die Umkehrung der Dreiklänge
- der Aufbau der Vierklänge: Dominantseptakkord, verminderter Septakkord, Mollseptakkord, jeweils mit Umkehrungen
- Grundbegriffe der Ornamentik, gebräuchliche Verzierungen
- die Naturtonreihe
- Transpositionen
- Grundlagen der musikalischen Formenlehre
- Musikgeschichte: Formen und Gattungen
Gehörbildung:
a) viertaktige Rhythmusdiktate
b) Intervallhören zusammen und nacheinander, auf- und abwärts: große, kleine und reine Intervalle bis zur Oktave, Tritonus
c) Melodiediktat in Form eines Lückentextes
d) Bestimmen von Dreiklängen (nur in Grundstellung)
HINWEIS: Die Vorspielanweisung für die Gehörbildungsprüfung finden Sie auf dem Testlösungsbogen D3 im Download-Bereich
Praktischer Teil:
Die praktische Prüfung der Pflichtliteratur muss solistisch, die Selbstwahlliteratur muss mit Klavierbegleitung vorgetragen werden. Für das Spielmannswesen wird keine Klavierbegleitung gefordert.
Für die praktische Prüfung finden sich die vorzubereitenden Tonleitern (Dur, harmonisches und melodisches Moll, Chromatisch) und Pflichtstücke in dem für das entsprechende Instrument veröffentlichten Instrumentallehrgang.
Die Tonleitern und Pflichtstücke der Stufe D3 sind vollständig vorzubereiten. Die Prüfung hat folgenden Umfang:
Die Tonleitern wie im Instrumentallehrgang D3 abgedruckt instrumentenbezogen auswendig; Artikulation: non legato, legato, staccato, Dynamik frei wählba
eine durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung betimmte Etüde aus den Pflichtstücken (Schlagzeug = Pflichtstück)
ein durch Los vor Beginn der praktischen Prüfung bestimmtes Vortragsstück (Schlagzeug = Teil 1 oder Teil 2) aus den Pflichtstücken
ein vom Prüfling selbstgewähltes Solostück im Schwierigkeitsgrad der Pflichtstücke mit Klavierbegleitung, jedoch nicht aus der Pflichtliteratur. Als Hilfe zur Auswahl des Selbstwahlstückes kann die Empfehlungsliste des jeweiligen Instruments Verwendung finden
vom Blatt spielen einer dem Leistungsstand angemessenen Melodie (Schlagzeug auf dem Drum-Set)
vorbereitete, praxisbezogene Transposition (bei Schlagzeug Improvisation) eines frei gewählten Stückes aus den Pflichtstücken der Stufe D1 oder D2 bzw. aus den abgedruckten Vorlagen aus den Praxisheften des jeweiligen Instruments
Blasorchester:
- Flöte: kleine Terz höher oder Ganzton tiefer
- Es-Klarinette: kleine Terz tiefer
- B-Klarinette: Ganzton höher
- Saxophon in Es: Quarte tiefer
- Saxophon in B: Quarte höher
- Oboe: Quinte tiefer
- Fagott: Violinschlüssel in B
- Trompete: Ganzton höher
- Waldhorn: Ganzton tiefer
- Es-Althorn: Quarte höher oder Ganzton höher
- Tenorhorn: Bassschlüssel in C
- Bariton: Violinschlüssel in B
- Posaune: Violinschlüssel in B
- Tuba: Bassschlüssel oktaviert
Spielmannswesen:
- Flöten in Ces: 1 Oktave höher
- Fanfare: Trompetenstimme in B auf der Fanfare realisieren