Zur Erinnerung:
Die Mitgliedsvereine sind angehalten, durch einen Selbstcheck genau zu prüfen, ob eine Abgabepflicht besteht. In diesem Fall muss bis 31. März 2022 eine Meldung an die Künstlersozialkasse erfolgen. Sollte der Selbstcheck nicht eindeutig sein, kann ein Statusfeststellungsverfahren in Form von Einreichung des Anmelde- und Erhebungsbogens zur Klärung dienen.
Bisher wurde die Ausgleichsvereinbarung durch eine Zuwendung des Freistaats Bayern finanziert. Musikvereine, die eine Rechnung der KSK erhalten, können über das Zuschussportal im Zeitraum 01.04. bis 30.06.2022 einen Zuschussantrag stellen. Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass nur KSK-Kosten aus dem jeweiligen Vorjahr bezuschusst werden können. Kosten aus Vorjahren, die durch eine Prüfung der KSK entstehen, können dabei nicht bezuschusst werden.
Mehr Infos in der Dezember-Ausgabe der "Blasmusik in Bayern", Seite 19ff: hier