Petition zum Urheberrecht

Um eine Vereinfachung für den täglichen Gebrauch zu erreichen, wurde eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht mit dem Ziel, dass man zukünftig erworbene Noten zum Zwecke der Nutzung auf dem Tablet digitalisieren darf.

Der Text der Petition lautet:
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 53 Abs. 4a Urheberrechtsgesetz um folgenden Passus gefordert: "Rechtlich erworbene Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem elektronischen Gerät digitalisiert werden. Es darf dann aber die Papierfassung nicht weiter genutzt werden."

Begründung:
Ergänzung des §53 Abs. 4a UrhG zur Anpassung an die digitale Realität. Noten dürfen zum Zwecke der Nutzung auf einem Tablet nicht digitalisiert werden.

Mit der vorgeschlagenen Regelung würde sichergestellt, dass die Einnahmen der Rechteinhaber nicht verändert werden.

In der aktuellen Fassung kann ich Noten nur digital verwenden, wenn ich bereits eine digitale Fassung geliefert bekomme (was bei vielen Stücken nicht möglich ist) oder die Noten selber digital per Software abschreibe. Habe ich digitale gelieferte Noten bereits zur Nutzung in der Vergangenheit ausgedruckt, darf ich diese digital nicht mehr nutzen. Aus rechtlicher Sicht muss ich die Noten dann nochmals digital erwerben.

Nachfolgend der Link zur Mitzeichnung der Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/
_2025/_01/_24/Petition_177041.html

Mitzeichnungsfrist: 25. März 2025